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SCHEDEL-BEISLERSCHE
FAMILIENGRABSTÄTTE
Linke Spalte
KARL SCHEDEL
OBERPOSTRAT u. OBERPOSTMEISTER
* 11. FEBR. 1777 IN MANNHEIM
† 12. MÄRZ 1832 IN MÜNCHEN
HERMANN VON BEISLER
STAATSRAT u. PRÄSIDENT DES
OBERSTEN RECHNUNGSHOFES
* 21. MÄRZ 1790 IN BENSHEIM
† 15. OKTOBER 1859 IN MÜNCHEN
THERESE BEISLER GEB. CANISIUS
* 1. AUG. 1794 IN NORDENBECK
† 15. JUNI 1849 IN MÜNCHEN
MARIE BEISLER
* 27. JANUAR 1825 IN ANSBACH
† 29. OKTOBER 1872 IN MÜNCHEN
ANNA BEISLER VERH. EHLINGER
* 20. SEPT. 1826 IN PASSAU
† 14. JANUAR 1882 IN MÜNCHEN
Mitte
HERMANN KARL WILH. AUG. BEISLER
* 28. APRIL 1897 IN REGENBURG
FÄHNRICH IM 5. BJR u. STUD. JUR.
GEF. 7. MÄRZ 1917 IN DER DEULEMONT-
STELLUNG IN FLANDERN
Rechte Spalte
FRANZ EHLINGER
K. B. MAJOR A. D.
* 2. JULI 1804 IN ASCHAFFENBURG
† 21. SEPT. 1879 IN MÜNCHEN
HERMANN BEISLER
K.B. BEZIRKSAMTMANN A. D.
* 25. OKTOBER 1827
IN AUGSBURG
† 8. DEZEMBER 1895
IN REGENSBURG
EMILIE BEISLER
GEBORENE ZOTTMAYR
* 28. JULI 1829 IN MÜNCHEN
† 20. SEPTEMBER 1888
IN BERGEN
KARL BEISLER STUD. MED.
* 4. MÄRZ 1858 IN BERGZABERN
† 5. SEPTEMBER 1885 IN SOLLN
Sockel-Tafel
HERMANN BEISLER, REG. DIR. GEH. RAT
* 16. AUG. 1863 † 14. OKT. 1934
Ω
Beisler, Emilie Franziska Barbara (vh) / Zottmayr (gb); 28.7.1829 (München) – 20.9.1888 (Bergen); Bezirksamtmanns-Gattin
Beisler, Hermann; 16.8.1863 – 14.10.1934; Geheimrat
Beisler, Hermann; 25.10.1827 (Augsburg) – 8.12.1895 (Regensburg); Bezirksamtmann a. D.
Beisler, Hermann Karl Wilhelm August; 28.4.1897 (Regensburg) – 7.3.1917 (Flandern); Fähnrich
Beisler, Hermann Ritter von; 21.3.1790 (Bensheim an der Bergstraße) – 15.10.1859 (München); Bayerischer Innenminister
Beisler, Karl; 4.3.1858 (Bergzabern) – 5.9.1885 (München-Solln), Tod im Duell; Medizinstudent
Beisler, Marie; 27.1.1825 (Ansbach) – 29.10.1872 (München); Staatsrats-Tochter
Beisler, Therese (vh) / Canisius (gb); 1.8.1794 (Nordenbeck) – 15.6.1849 (München); Staatsrats-Gattin
Ehlinger, Anna (vh) / Beisler (gb); 20.9.1826 (Passau) – 14.1.1882 (München)
Ehlinger, Franz; 2.7.1804 (Aschaffenburg) – 21.9.1879 (München); Major a. D.
Schedel, Karl; 11.2.1777 (Mannheim) – 12.3.1832 (München); Oberpostrat
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* 21.3.1790 (Bensheim an der Bergstraße)
† 15.10.1859 (München)
Bayerischer Innenminister
München, 15. Okt. Im Befinden des Staatsraths v. Beisler war gestern Abends eine plötzliche Verschlimmerung eingetreten, und heute am frühesten Morgen erfolgte dessen Tod.
Hermann, Ritter v. Beisler, der Sohn eines kurmainzischen Beamten, wurde 1790 zu Bensheim in der Pfalz geboren. Er trat 1807 als Lieutenant in die bayerische Armee, wohnte dem Feldzuge in Tirol bei und kämpfte auch 1813 und wieder 1815, vom patriotischen Aufschwung ergriffen, gegen Frankreich mit. Inzwischen aber hatte er seinen Abschied aus dem regulären Dienst genommen und ward bald Generalsekretär im Justizministerium des Großherzogthums Frankfurt, bei dessen Organisation er mitgewirkt hatte; in Folge des ersten Pariser Friedens ging er mit dem Fürstenthum Aschaffenburg an Bayern über.
Nach längerem Volontärdienst im auswärtigen Ministerium zu München und bei der bayerischen Bundestagsgesandtschaft fungirte er in verschiedenen Städten als Regierungsrath, und machte sich als liberaler Charakter geltend. So gerieth er auch später, als Regierungspräsident in Niederbayern, mit dem Bischof Hochstetter in Passau und dem Minister Abel in Conflikt, indem er, wiewohl selbst Katholik, die verfassungsmäßigen kirchlichen Rechte der Protestanten mit Entschiedenheit vertrat, und ward 1848, wo er als Justiz- und Cultusminister in der deutschen Nationalversammlung, deren Mitglied er war, für die Kirche eine repräsentative Verfassung mit Theilnahme der Laien am Kirchenregiment verlangte, wegen dieser Kundgebung seines Portefeuilles enthoben.
Gleichwohl saß er aber dort auf der Rechten, stimmte gegen Aufhebung des Bundestages, und war unter den Ersten, welche der Versammlung die Befugniß zur Aufstellung einer endgültigen Gesammtverfassung ohne Vereinbarung mit den Particularregierungen, sowie der Errichtung eines Kaiserthums mit Ausschließung Oesterreichs, widersprachen.
Als hernach die bayerische Kammer in ihrer Adresse unmittelbare Einführung der deutschen Grundrechte verlangte, legte er das ihm inzwischen übertragene Portefeuille des Innern nieder und kehrte auf seinen bisherigen Posten als Staatsrath und Präsident des obersten Rechnungshofes zurück.
Beisler’s interessante Schriften: »Betrachtungen über Staatsverfassung und Kriegswesen« etc. (Frkf. 1822) und »Betrachtungen über Gemeindeverfassung« (Augsb. 1831) zogen ihm wegen ihrer Freimüthigkeit mancherlei Anfeindungen zu. Seine politischen Anschauungen waren aus liberalen und illiberalen Elementen eigenthümlich gemischt, wie schon diese kurzgefaßten Notizen deutlich machen. (Südd. Ztg.)
Ansbacher Morgenblatt Nr. 244. Dienstag, den 18. Oktober 1859.
Beisler, Hermann, Ritter von, bayer. Staatsrath und Präsident des obersten Rechnungshofs, vormals Minister des Kultus und des Innern, Sohn eines kurmainzischen Beamten, wurde 1790 zu Bensheim an der Bergstraße geboren. Er trat 1807 als Lieutenant in die bayer. Armee, wohnte den Feldzügen in Tyrol bei, nahm aber dann aus Familienrücksichten den Abschied und widmete sich, nach vollendeten Universitätsstudien, dem Civilstaatsdienst.
Er war Generalsekretär im Justizministerium des Großherzogthums Frankfurt, bei dessen Organisation er mitgewirkt hatte, als das Jahr 1813 ihn unter die Fahnen rief. Als Hauptmann und Adjutant trug er viel zur Herstellung des spessarter Landwehrbataillons bei, das dem im französischen Süden operirenden Corps des Prinzen von Hessen-Homburg eingereiht ward.
Nach dem ersten pariser Frieden ging B. mit dem Fürstenthum Aschaffenburg an Bayern über und erhielt bei der damaligen Hofkommission zu Aschaffenburg eine Stelle als Civilbeamter. Im Jahr 1815 griff er jedoch abermals zu den Waffen und wohnte dem Feldzuge als Hauptmann in einem der bayer. Legionsbataillone bei. Nach dem Frieden blieb er im Militärdienst, arbeitete aber, um dem Garnisonleben zu entgehen, mehrere Jahre als Volontär im auswärtigen Ministerium zu München, dann bei der bayer. Bundestagsgesandtschaft. Da ihm letztere Stellung nicht behagte, wandte er sich wieder dem Civildienste zu und fungirte als Regierungsrath in Ansbach, Passau, Augsburg und Regensburg. In letztern Orte war er auch Vorstand der Aktiengesellschaft, welche die bayer. Donauschifffahrt begründete und trat an die Spitze des dortigen Polenkomité’s, des ersten in Deutschland.
Trotz der Ungunst, die ihm seine liberale Gesinnung in den höheren Regionen bewirkte, ernannte man ihn doch zum Regierungsdirektor von Oberbayern in München u. 1838 zum Regierungspräsidenten in Niederbayern. Als solcher gerieth er in Konflikt mit dem Bischof Hochstetten in Passau und dem Minister Abel, indem er, wiewohl selbst Katholik, die verfassungsmäßigen kirchlichen Rechte der Protestanten mit Entschiedenheit vertrat. Während dieser Streitigkeiten ward er zum Präsidenten des obersten Rechnungshofes ernannt, welche Beförderung ihn freilich von der innern Verwaltung gänzlich isolirte.
Nach den Sturz des Ministeriums Abel 1847 wurde B. Staatsrath und Justizminister, nach Entlassung Wallersteins Kultus- und Unterrichtsminister. Letztere Stellung übernahm er im März 1848 mit dem Eintritt Thon-Dittmars, Lerchenfelds und Heintz definitiv. Er betheiligte sich nun an der Reihe der Gesetzreformen, welche auch in Bayern in Folge der deutschen Märzbewegung begannen. Von einem bayer. Wahlkreise in die deutsche Nationalversammlung erwählt, nahm er seinen Sitz auf der Rechten, stimmte gegen die Aufhebung des Bundestags und war unter den Ersten, welche der Versammlung die Befugniß der Aufstellung einer endgültigen Gesammtverfassung ohne Vereinbarung mit Partikularregierungen, sowie die Errichtung eines Kaiserthums mit Ausschließung Oesterreichs, absprachen. In einer Rede, die er in der Kirchenfrage hielt, verlangte er für die Kirche eine repräsentative Verfassung mit Theilhabe der Laien am Kirchenregiment. B. wurde wegen dieser Kundgebung des Portefeuilles enthoben und wieder zum Staatsrath und Präsidenten des obersten Rechnungshofes ernannt. Doch übernahm er am 31. Dcbr. 1848, obwohl ungern und mit Vorbehalt seiner bisherigen Stellung, das Ministerium des Innern, legte aber, als die bayer. Kammer in ihrer Adresse die unmittelbare Einführung der deutschen Grundrechte verlangte, während B. deren Geltung von der Zustimmung der gesetzgebenden Gewalten Bayerns abhängig machen wollte, schon am 5. März 1849 mit seinen Kollegen Heintz und Weigand sein Portefeuille nieder und kehrte auf seinen Posten zurück. Er veröffentlichte »Betrachtungen über Staatsverfassung und Kriegswesen« usw. (Frankfurt 1822) und »Betrachtungen über Gemeindeverfassung« (Augsburg 1831), welche Schriften ihm ihrer Freimüthigkeit wegen mancherlei Anfeindungen zuzogen. Seine Gattin, die er 1849 durch den Tod verlor, gehörte der Familie des berühmten Jesuiten Canisius an.
Das große Conversations-Lexicon für die gebildeten Stände. Hildburghausen, 1853.
Beisler Hermann, von, Ritter, 1790 (Bensheim an der Bergstraße) – 1859, bayerischer Innenminister; nach Teilnahme an den Napoleonischen Kriegen in bayerischen Diensten studierte B. auf der damaligen Universität Aschaffenburg Rechte und stand 1811/13 als Ministerialsekretär im Dienst des Großherzogs von Frankfurt, dann nahm er an den Befreiungskriegen als Hauptmann teil; nach der Eingliederung Aschaffenburgs an Bayern stand B. in bayerischen Diensten, wobei er die Stellungen des Regierungspräsidenten von Niederbayern und des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs errang; nach K. von Abels Sturz wurde B. provisorischer Kultus- und später Innenminister; als Abgeordneter des Frankfurter Parlaments für den Wahlkreis Erding beantragte er eine kirchliche Repräsentativverfassung und eine Laienbeteiligung am Kirchenregiment; schon nach dem Karlsbader Kongreß machte sich B. durch sein Gutachten über die Militärverfassung des Deutschen Bunds bekannt; er geriet in den Ruf eines Revolutionärs, wozu seine antiklerikale Einstellung (er trat für die Verfassungsrechte der Protestanten ein und kam so in Konflikt mit Minister K. von Abel und Bischof H. von Hofstetter von Passau) und seine regen wirtschaftlichen Interessen viel beitrugen.
© Dr. phil. Max Joseph Hufnagel: Berühmte Tote im Südlichen Friedhof zu München. Zeke Verlag; 4. Auflage. Würzburg, 1983.
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* 4.3.1858 (Bergzabern)
† 5.9.1885 (München-Solln), Tod im Duell
Medizinstudent
Vermischtes.
Würzburg, 12. Juli. Heute kam am Bezirksgerichte ein Säbelduell zur Aburtheilung. Karl Beisler, Studirender der Naturwissenschaften, ist des Vergehens des Zweikampfes beschuldigt. In Folge eines Wortwechsels in einer Weinstube war der Beschuldigte von dem Sekondelieutenant Karl Bernhuber vom 9. Infanterie-Regiment auf krumme Säbel gefordert worden. Das Duell fand am 26. November mit Binden und Bandagen, jedoch ohne Kopfbedeckung, statt. Es sollte so lange fortgekämpft werden, bis ein Theil »abgeführt« würde. Beide Duellanten wurden am Kopfe verwundet. Sekondelieutenant Bernhuber ist bereits vor mehreren Monaten wegen dieses Duells vom Militärbezirksgerichte zu drei Monaten Festungshaft verurtheilt (aber zu 14 Tagen Stubenarrest begnadigt) worden. Dieselbe Strafe wurde auch über Beisler ausgesprochen.
Neue Augsburger Zeitung Nr. 167. Sonntag, den 20. Juli 1879.
Stattgehabte Aburtheilungen bei der Strafkammer des kgl. Landgerichts Neuburg a/D.
vom Mittwoch, den 21. Novbr. 1883.
Die erste Verhandlung betrifft die Anklage gegen den Cand. med. Karl Beisler von Neuburg wegen zweier Vergehen des Zweikampfes. Der Angeklagte hat am 26. August l. J. im Offiziers-Kasino dahier zuerst mit dem Lieutenant Mägelen und unmittelbar darauf mit dem Lieutenant Sing dahier je einen Zweikampf mit krummen Säbeln, mit Binden und Bandagen und ohne Mützen ausgeführt, wobei die genannten Offiziere durch je einen Hieb über den Kopf verwundet wurden. Die Veranlassung zu diesen Zweikampfe bildeten verschiedene, schon vor 4 Jahren unter den Betheiligten entstandene Differenzen, infolge deren der Angeklagte von seinen beiden Gegnern gefordert wurde. Mit Rücksicht darauf, daß der Angeschuldigte schon einmal wegen Zweikampfs bestraft worden war und hier zwei Vergehen vorliegen, beantragte der Staatsanwalt eine Gesammtstrafe von 5 Monaten Festungshaft, welcher der Vertheidiger ein Strafmaß von 3 Mon. 8 Tagen gegenüberstellte. Das Gericht erkannte auf 5 Monate Festungshaft.
Ingolstädter Zeitung No 268. Freitag, den 23. November 1883.
Das Drama im Wald bei Pullach.
Der Polizeibericht brachte gestern die bereits mitgetheilte kurze Notiz: »Gestern Nachmittag fand in der Nähe von Pullach zwischen zwei Studierenden der Medizin ein Pistolenduell statt. Beim zweiten Kugelwechsel erhielt der Eine einen Schuß in den Unterleib und starb nach Verlauf einer Stunde. Der Thäter hat sich der Polizeidirektion selbst gestellt.«
Welch' bitteren Schmerz bringt diese kurze Notiz über mehrere angesehene Familien! Ein Elternpaar hat den Verlust eines hoffnungsvollen Sohnes zu beklagen, der einer geradezu lächerlichen Kleinigkeit wegen von der Hand eines guten Bekannten den Tod fand; ein anderes Elternpaar trauert über den vielgeliebten vielversprechenden Sohn, der das tödtliche Blei einem Komilitonen in den Leib jagt, und nun langer Festungshaft entgegengeht. Ein blühendes Mädchen, das in Bälde mit dem Jugendgeliebten vereinigt werden sollte, wird statt der Myrthenkrone den Trauerschleier tragen! Und all' dieser Kummer wegen einer — Bagatelle!
Vor kurzer Zeit war es, da entstand unter einigen Coassistenten der chirurgischen Klinik — Studenten in höheren Semestern — aus dienstlichen Erwägungen eine kleine Reiberei und zwar waren es die Studenten der Medizin Alf. Denk v. Stuttgart und Heigl, Ober-L.-Ger.-R.-Sohn v. h., welche aus ganz unbedeutender Veranlassung in einen Wortwechsel gerieten. Heigl wandte sich, ohne die Sache selbst zu begleichen, an den Coassistenten Hermann Beisler, den Sohn des Bezirkamtmanns in Neuburg a. D., der die Vermittlung übernahm. Beisler, etwa 30 Jahre alt und verlobt mit der Tochter einer angesehenen hiesigen Familie, entzweite sich bei seinem Vermittlungsversuche mit Denk und nachdem einige Briefe gewechselt waren, kam es zwischen Beiden zu Thätlichkeiten. Beisler hatte den ersten Schlag erhalten und mußte, wie man uns mittheilt, auf Anordnung des von ihm angerufenen Ehrengerichtes eine Pistolenforderung mit — dreimaligem Kugelwechsel stellen! Das Duell sollte am 3. September d. Js. Nachmittags 3 Uhr bei Pullach ausgetragen werden. Beisler groß und stark, war in Studentenkreisen als guter Pistolenschütze und Schläger, dabei aber auch als ein seelenguter, stets hilfsbereiter Mensch bekannt; in aller Ruhe ging er noch am Donnerstag Vormittags in der Klinik seinen Verpflichtungen nach, legte mit ruhiger Hand Verbände an und um zwei Uhr ließ er sich von der Klinik weg in einem Fiaker nach Pullach fahren — es war sein Leichenwagen!
Ueber das blutige Drama selbst, über das natürlich die direkt Betheiligten das strengste Stillschweigen wahrten, erfahren wir, daß die erste Kugel des geforderten Denk fehl ging, Beisler hatte wohl aufgezogen, aber nicht gefeuert. Als im zweiten Gang das Kommando des Unparteiischen ertönte, schoß Denk und seine Kugel fuhr seinem Gegner Beisler, der die Waffe mit der linken Hand dirigirte, von der linken Seite in den Unterleib und zerriß die Leber, so daß Beisler sofort ohnmächtig zusammensank. Der Paukarzt legte einen Verband an und gab dem tödtlich Getroffenen belebende Mittel; dieser kam nochmals zum Bewußtsein, sprach noch einige Worte zu den Umstehenden und verschied dann, 40 Minuten nachdem er den tödtlichen Schuß erhalten hatte. Denk, von kleiner Figur, der einen guten Bekannten, mit dem er lange Zeit hindurch auf das freundschaftlichste verkehrt, niedergeschossen hat, stellte sich sofort dem Gerichte und wurde in Haft genommen. Gestern Vormittags nahm Landgerichtsarzt Dr. Messerer die Sektion der Leiche vor. Beisler hatte seine zukünftigen Schwiegereltern von seinem schweren Gange in letzter Stunde brieflich benachrichtigt, und obwohl diese die Schreckenskunde ihrem Kinde, der Braut des Gefallenen, in der schonendsten Weise beibrachten, wurde diese alsbald von einer schweren Krankheit befallen.
Es ist ein erschütterndes Drama, das sich bei freundlichem Sonnenschein im Wald bei Pullach abspielte und so viel Herzeleid brachte! Das Nachspiel wird im Schwurgerichtssaale stattfinden. Bemerken wollen wir noch, daß Denk und Beisler keiner studentischen Korporation angehörten.
Von zuverlässiger Seite erhalten wir folgende, kaum glaubliche Thatsachen verbürgt: Der bei Pullach im Duell gefallene Kandidat der Medizin Hermann Beisler, Sohn eines k. Bezirksamtmannes von Neuburg a. D., wurde von Solln hieher nach München verbracht. Der dortige Bürgermeister hatte die Ueberbringung der Leiche auf Requisition der Behörde zu bewerkstelligen. Er bestellte einen Düngerwagen, in dem auf etwas Stroh gebettet und mit einer Pferdedecke zugedeckt unter Begleitung des Nachtwächters von dort, der mit einer Laterne und brennendem Lichte vorne auf dem Wagen saß, die Leiche gestern Nachmittags zur Empörung aller Umstehenden beim südlichen Friedhof hier ankam. Zu bemerken ist noch, daß beim Aufladen des Leichnams in Solln sich zwei Frauen erbarmen mußten, um ihn auf den Wagen zu bringen, weil den alten Todtengräberseheleuten dort eine männliche Hilfe nicht besorgt wurde und der Fuhrmann sich weigerte, den Verunglückten anzurühren!
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 248. Samstag, den 5. September 1885.
Lokales.
München, 7. September.
(Beerdigung.) Gestern früh 8 Uhr wurde auf dem südlichen Friedhofe das Opfer des Duells vom letzten Donnerstag, cand. med. Hermann Beisler, zu Grabe getragen, und in der Schedel-Beisler'schen Familiengruft beigesetzt. Dem Sarge folgten der tiefgebeugte Vater, Bezirksamtmann Beisler von Neuburg a/D., ein Bruder des Verstorbenen und etwa 40 bis 50 seiner Komilitonen. Da bei der Beerdigung kein Geistlicher fungirte, widmete cand. jur. Stollnreuther dem Dahingeschiedenen einen warmen Nachruf, hervorhebend, daß derselbe schon jetzt Bedeutendes leistete, und zu der Hoffnung berechtigte, ein hervorragender Mediziner zu werden. Redner betonte die hervorragenden Eigenschaften des Charakters des Entschlafenen, seinen Mannesmuth und seine Mannesehre. Zum Schlusse forderte er die Trauerversammlung auf, dem Verstorbenen ein stilles Gebet zu widmen. — Der Bruder Beislers dankte hierauf dem Trauergefolge für die bewiesene Theilnahme, womit die einfache aber würdige Feier schloß. Der Assistent der chirurgischen Poliklinik, Dr. Klaußner, legte im Namen seiner Kollegen einen Kranz am Grabe nieder. In Folge der frühen Morgenstunde und der geheim gehaltenen Beerdigungszeit hatte sich verhältnißmaßig nur wenig Publikum auf dem Friedhofe eingefunden. Der Verwaltungsrath des Friedhofes, Herr Magistratsrath Radspieler, hatte sich dem Trauergefolge angeschlossen.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 250. Montag, den 7. September 1885.
Münchener Neuigkeiten.
(Studentenduell.) Nach von uns eingezogener Erkundigung ist der im Pistolenduell gefallene Karl Beisler, Kandidat der Medizin, Bezirksamtmanns-Sohn von Neuburg a. D., der Andere Alfred Denk Kandidat der Medizin von Tuttlingen in Württemberg. Letzterer hat sich bereits dem Gerichte selbst überantwortet. Der Erschossene hat im Jahre 1875/6 das kgl. Studienseminar zu Neuburg a. D. absolvirt und stand im Alter von 28 Jahren. — Der im Duell gefallene Kandidat der Medizin Herm. Beisler, Sohn eines kgl. Bezirksamtmannes von Neuburg a. D., wurde von Soln hieher nach München verbracht. Der dortige Bürgermeister hatte die Ueberbringung der Leiche auf Requisition der Behörde zu bewerkstelligen. Er bestellte einen Düngerwagen, in dem auf etwas Stroh gebettet und mit einer Pferdedecke zugedeckt unter Begleitung des Nachtwächters von dort, der mit einer Laterne und brennendem Lichte vorne auf dem Wagen saß, die Leiche Freitag Nachmittags zur Empörung aller Umstehenden beim südlichen Friedhof hier ankam.
Münchener Vorstadt-Zeitung No. 116. Organ für die Vorstädte: Au, Giesing, Haidhausen, Sendling und den Vorort Neuhausen. Dienstag, den 8. September 1885.
Bayerische Chronik.
München, 7. Sept.
(Zum Duell Beisler-Denk.) Bei der Section der Leiche des cand. med. Beisler ergab sich, daß die Kugel, nachdem sie in den Unterleib eingedrungen, die artoria iliaca, eine der blutreichsten Schlagadern, abschnitt, und sich durch Anprall am Kreuzbein in der Nähe desselben festsetzte. Der Tod ist hienach durch Verblutung eingetreten.
Allgemeine Zeitung Nr. 249. München; Dienstag, den 8. September 1885.
Vermischte Nachrichten.
(Das Duell bei Pullach.) Der Bürgermeister von Solln sendet uns folgende Berichtigung: »Der Transport der Leiche des Cand. med. Beisler von Solln nach München erfolgte in keinem Dünger-, sondern in einem sogenannten Truhenwagen, der sonst zum Transport von Krämerwaaren benützt wird. Die Leiche war mit dem Bahrtuche zugedeckt und vom gemeindlichen Leichenmann, nicht vom Nachtwächter geleitet. Die Beiholung eines Leichenwagens aus München oder die Fertigung eines Sarges hätte längeren Zeitverlust veranlaßt, während der Auftrag zur sofortigen Verbringung der Leiche nach München vorlag.« Wir sehen der Aeußerg unseres Gewährsmannes entgegen, der uns schon vor Umlauf der Berichtigung erklärt hat, daß er seine Nachricht über den Leichentransport gegenüber jeder Berichtigung aufrecht halte.
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No. 251. Dienstag, den 8. September 1885.
Das Duell.
Von sehr geschätzter Hand erhalten wir nachstehende Zuschrift:
Verstatten Sie einem Vater, der selbst zwei Söhne auf der Universität hat, in Ihrem weitverbreiteten Blatt ein Wort ernster Warnung und Mahnung, das auszusprechen ihn tiefe Sorge wegen des Duelles in Pullach treibt. Den Einen der beiden Duellanten deckt die kühle Erde, der Andere wird sich vor dem Richter verantworten müssen: fern sei es mir daher, auf diesen traurigen Fall speziell zurückzukommen; aber als Ausgangspunkt zu einigen Bemerkungen von allgemeinem Bezug möge er dienen. Wie viele Eltern, die mit Stolz hoffnungsvolle Söhne auf der Hochschule haben, sind bei der Todesnachricht angstvoll zusammengezuckt, wie viele müssen sich sagen: Nun habt ihr zwanzig Jahre lang mit unsäglichen Mühen, mit Noth oft und Plage, der materiellen Opfer ganz zu schweigen, euren Sohn herangezogen, er steht an der Schwelle einer eigenen Existenz, er ist so recht eure Freude, eure Hoffnung vielleicht für das Alter — und dann müßt ihr fürchten, daß er mit oder ohne seine Schuld in eine »Ehrensache« verwickelt wird, und die einmal herrschenden Anschauungen und Begriffe zwingen ihn, zur Waffe zu greifen, sich todtzuschießen oder seinen Gegner niederzuknallen: man weiß kaum welcher Fall der traurigere ist!
Solch' sorgenvolle Aeußerungen habe ich in den letzten Tagen öfters vernehmen müssen. Noch peinlicher aber hat mich manches Wort von anderer Seite berührt: Ein Mann von Ehre kann nicht anders handeln, einen Flecken auf der Ehre wäscht nur Blut ab! Geradezu empört war ich, als mir zufällig in einem militärischen Fachblatt, das ich sonst nicht lese, nicht nur eine Entschuldigung des Duelles in die Augen fiel, sondern überdies der Beweis mit Aussprüchen der Bibel angetreten wurde, das Duell sei eine von Gott gewollte und gebilligte Institution, und darum müßten die strafgesetzlichen Bestimmungen wider den Zweikampf aufgehoben werden. Welche Blasphemie! Ein neuer Beweis, daß es nichts Verwerfliches gibt, zu dem eine willfährige Auslegung der Bibel nicht Entschuldigungen und Gründe liefern könnte! Aber mit Schrecken sieht man doch heraus, wie eine perverse Auffassung des Ehrbegriffes das Duell rechtfertigen will, wie weit wir von dem Ziele entfernt sind, das Duell, welches mit Strafen sicher nicht aus der Welt geschafft wird, durch die Sitte, wie es in England Thatsache geworden ist, zu verbannen. Bereits im 13. Jahrhundert wurde, wie der greise konservative Staatsrath G. L. von Maurer anführt, von dem Kaiserrecht und von Rupprecht von Freising der Zweikampf ein »Muthwille unwissender Leute« genannt. Und unser Jahrhundert begünstigt und belebt diesen einer untergegangenen Zeit angehörigen Mißbrauch«, den schon unsere Altvordern so entschieden verdammt haben!
Ich weiß, es wäre eine Thorheit, mit einem Schlage die Beseitigung des Duelles zu fordern, obwohl ich fest davon überzeugt bin, auch wir Deutsche werden dahin kommen, daß wir diesen Rest des Faustrechtes zum übrigen Rüstzeug des Mittelalters werfen. Aber Eines wäre jetzt schon möglich und leicht durchführbar. Wenn denn schon zwei Männer mit den Waffen in der Hand sich gegenüberstehen müssen, so treffe man doch Vorkehrungen, daß wenigstens der schlimmste Fall nach Menschengedenken nicht eintreten kann. Man vermeide es, die Forderung mit so scharfen Bestimmungen zu stellen, daß der Tod der wahrscheinliche Ausgang ist. Wir lesen in neuerer Zeit so überaus viel von Pistolenduellen, von Zweikämpfen mit dreimaligem und öfterem Kugelwechsel, ja uns ist einer in Erinnerung, wo 18 oder 20 Mal geschossen werden sollte. Wie weit sind solche Duelle noch vom vorbedachten Mord entfernt? Und wie weit sind Diejenigen, welche diese Bestimmungen treffen oder zu ihrer Ausführung Vorschub leisten, noch von Mördern? Ein vernünftiger Zusammenhang zwischen der Schwere der Beleidigung und der Gefährlichkeit des Duells läßt sich ja doch nicht entdecken; sonst müßte man ja schließlich zu noch ganz anderen Arten des Zweikampfes kommen, wie sie jetzt üblich. Es erscheint uns als eine gebieterische Pflicht wahrer Ehre für alle Diejenigen, welche bei so traurigem Handel betheiligt sind, mit aller Kraft darauf zu dringen, daß der Ausgang des Duelles nicht ein Menschenleben physisch, ein anderes moralisch vernichte und ganze Familien in den trostlosesten Jammer versetze. Welch entsetzliches Bewußtsein muß es sein, die Hand dazu geboten zu haben, ein Menschenleben zu zerstören! Wird über solche Schuld einen Mann von Herz und Gewissen der billige Gedanke trösten, nach den Regeln eines Ehrenkodex gehandelt zu haben, dessen Fundamente nur auf dem Sandboden landläufiger Meinungen aufgebaut sind?
Und hier liegt für uns die Gewißheit, daß es einst anders kommen muß! Der gesunde Sinn unserer Jugend wird sich durchringen zu der Erkenntniß, daß die Ehre des Mannes nicht ein Gut ist, das ein leichtfertiges Wort oder die thätliche Beschimpfung eines Anderen ihm rauben kann: die Mannesehre ruht so fest in der eigenen Brust, daß nur er selbst sie herabwürdigen und vernichten kann. Diese Erkenntniß zu verbreiten und zu befestigen ist eine wichtige Aufgabe der Erziehung, zu deren Erfüllung Eltern und Lehrer sich einmüthig die Hand reichen sollen. Bis diese Reise der Anschauung aber Gemeingut geworden, müssen wir uns, sollen nicht wir Eltern mit Furcht und Zagen unsere Söhne aus der Hut unseres Hauses treten sehen, meines Erachtens damit begnügen, daß wenigstens eine Milderung des Duells durchgesetzt, daß das Pistolenduell grundsätzlich ausgeschlossen wird. Ist das erreicht, so, hoffen wir, werden die weiteren Schritte zum Endziel: der gänzlichen Beseitigung des Duells, nachfolgen!
Neueste Nachrichten und Münchener Anzeiger No.252. Mittwoch, den 9. September 1885.
Gerichtssaal.
Schwurgericht bei dem k. Landgericht München I.
(26. Oktober.)
Affaire Denk-Beisler. Denk gibt im Verhöre über die Veranlassung zum Duell an: Er sei von seinen Kollegen gemieden worden und habe auch keine Einladung zum Assistentenkränzchen erhalten. Gelegentlich einer Chloroformnarkose ertheilte ihm Assistent Heigl den Befehl, die operirte Person auf einen Tisch zu legen, in schroffem Tone, weßhalb Denk den Befehl ignorirte und später sich dem Heigl gegenüber verbat daß so mit ihm gesprochen werde. Das Verhältnis zu seinen Kollegen gestaltete sich immer ungünstiger; die Letzteren drückten direkt ihre Mißachtung dem Denk gegenüber aus. Als er im August aus den Ferien zurückkehrte und dieselben Verhältnisse wieder fand, bezichtigte er den Heigl in einem Briefe der Klatschsucht und forderte ihn auf, sein Benehmen zu ändern oder die Angelegenheit mit den Waffen auszutragen. Heigl gab die Zuschrift dem Beisler, der dem Denk einen überaus spöttischen Brief schrieb mit dem Schlusse: »Mit der landesüblichen Hochachtung zeichnet Beisler.« Denk gerieth in furchtbare Wuth, paßte dem Beisler in der Klinik auf und gab ihm drei Ohrfeigen, worauf eine Balgerei entstand und Beisler eine Pistolenforderung mit 5 Schritt Barriere sandte, Denk, der noch nie auf Mensur gestanden war, übte sich auf der Schießstätte auf Tiefschuß ein, weil er dem Beisler keine tödtliche Verwundung beibringen wollte. Ueber den Hergang beim Duell selbst gibt er an: Mein Sekundant war Kandidat Stollreuter. Beisler, welcher im Rufe eines Raufboldes stand, trug kalte Ruhe zur Schau. Beim ersten Gang avancirte ich, drückte auf 2 ab, doch ging der Schuß nicht los, weßhalb der Gang für ungiltig erklärt ward. Beisler stand, die Cigarre im Munde, die Pistole unterm Arme da. — Beim zweiten Gange fehlte ich den abermals ruhig stehenden Beisler. Vor dem ersten und dritten Gang machte der Unparteiische Kandidat Puchner eindringliche Sühnversuche, die aber vergeblich waren. — Beim dritten Gang hatte ich vor, auch nicht zu schießen, wenn Beisler nicht auch zielte; ich erhob meine Pistol, er zielte auch, mir wurde schwarz vor den Augen — als ich nach dem Schusse wieder aufsah, sah ich Beisler, der nach dem Unterleibe langte, langsam zusammensinken. Ich ging auf ihn zu, nahm ihn bei der Hand; dann wurde er ohnmächtig. Ich setzte mich, stark aufgeregt, an einen Baum und fragte, nachdem sein Tod eingetreten war, ob ich an seine Mutter schreiben solle, wovon mir jedoch abgerathen wurde. Im Zeugenverhör theilte Mediziner Heigel die oben berichteten Vorfälle in der Polyklinik den Briefwechsel etc. mit. Er (Heigel) meinte, einen so derben Brief hätte Beisler an Denk nicht zu schreiben gebraucht. Es wurden über 14 Zeugen, meistens Doktoren und Studenten, verhört, welche aussagten, daß Denk nicht beliebt war und daß Beisler als händelsüchtig galt aber sich als Kollege liebenswürdig erwies. Beisler stand schon mehr als zwanzigmal auf Mensur und galt als sehr guter Schütze. Das Duell ging ganz commentmäßig vor sich. Beisler war eisig kalt, rauchte Cigarre während Denk zum ersten Mal auf der Mensur, aufgeregt war und sich vorher auf Tiefschuß eingeübt hatte. Nach dem Unglück war Denk äußerst bestürzt und weinte. Auch die übrigen Schilderungen Denk's wurden durch die Zeugen erhärtet. Das Urtheil lautete auf 2 Jahre 3 Monate Festung.
Münchener Fremdenblatt mit Tages-Anzeiger und Quartiergeber Nr. 300. München; Dienstag, den 27. Oktober 1885.
Bayerische Chronik.
München, 26. Oct.
(Schwurgericht.) Bekanntlich fand am 3. Sept. d. J. im Walde bei Höllriegelskreuth zwischen den cand. med. Alfred Denk aus Tuttlingen (Württemberg), geb. 9. April 1861, und Karl Emil Beisler von hier ein Pistolenduell mit dreimaligem Kugelwechsel statt, in welchem Beisler beim dritten Gange getödtet wurde. Es hatte sich hiewegen Denk heute vor den Geschwornen wegen Verbrechens des Zweikampfs zu verantworten. Die von Staatsanwalt Zimmerer gegen ihn erhobene Anklage geht dahin, daß Denk bei dem erwähnten Duell, welches auf fünf Schritte Barriere stattfand, im dritten Gang aus einer mit einer Spitzkugel geladenen Pistole einen Schuß auf seinen Gegner Beisler abfeuerte, welcher in den Unterleib desselben eindrang, die Eingeweide und insbesondere die rechtseitige Hüftbein-Schlagader zerriß und den ¾ Stunden später erfolgten Tod des Beisler durch Verblutung bewirkte. Zu bemerken ist, daß der Zweikampf nach den hiefür vereinbarten und hergebrachten Regeln stattfand. Nach der Verlesung des Verweisungsbeschlusses begann das Verhör. Denk erklärte, daß in Folge einiger unliebsamen Vorkommnisse in der Poliklinik des Hrn. Prof. Dr. Helferich schon seit längerer Zeit Dissidien zwischen ihm einerseits und den Studiosen Beisler und Heigl andrerseits bestanden. Es wurden mehrere Briefe gewechselt, die sämmtlich von Beleidigungen strotzten, und besonders schrieb Beisler im Auftrage Heigls einen sehr groben Brief an Denk, worauf letzterer beschloß, Beisler zu beohrfeigen, was ihm auch endlich bei einer Begegnung auf der Treppe der Poliklinik gelang, wo es denn zu einer Balgerei kam. Denk erhielt nächsten Tags durch einen Cartellträger eine Forderung auf Pistolen mit dreimaligem Kugelwechsel bei fünf Schritt Barrière. Denk kaufte sich hierauf zwei Lancasterpistolen und übte sich auf Tiefschuß ein, da er Beisler nicht erschießen wollte. Das Duell fand am genannten Tage und Orte statt. Der erste Schuß versagte, der zweite ging gegenseitig fehl, beim dritten sank Beisler, tödtlich getroffen, zusammen. Landgerichtsarzt Dr. Messerer constatirte aus dem Sectionsbefund, daß die Kugel rechts in den Körper eingedrungen und links hinausgegangen sei, den Darm neunmal durchbohrt habe und dadurch allein schon tödtlich gewesen sei. Die vernommenen Zeugen besagen alle so ziemlich das Gleiche; den Verlauf des Duells selbst anlangend, so wollte Denk nach dem zweiten Schüsse dasselbe abbrechen, doch wies Beisler dieß zurück, und auch weitere Vermittelungsversuche blieben erfolglos. Staatsanwalt Zimmerer hielt die Anklage auf Verbrechen des Zweikampfs aufrecht und bat die Geschwornen, die Schuldfrage zu bejahen. Die Vertheidigung, Rechtsanwalt Wimmer, plädirt unter Annahme von Nothwehr auf Freisprechung. Nach kurzer Berathung bejahten die Geschwornen die Schuldfrage, worauf die Staatsanwaltschaft eine Festungshaft von 3 Jahren beantragte. Das Urtheil lautete auf 2 Jahre 3 Monate Festungshaft.
Allgemeine Zeitung Nr. 298. München; Dienstag, den 27. Oktober 1885.
München, 26. Okt. (Schwurgericht.) Die Duell-Affaire Denk—Beisler ist heute bei starkem Andrang abzuurteilen. Alfred Denk, 24 Jahre alt, prot., cand. med. aus Württemberg, hat am 3. Sept. ds. Js. nachmittags im Walde bei Höllriegelsgereuth in einem Zweikampf mit tötlichen Waffen seinen Gegner den Kandidaten der Medizin, Karl Emil Hermann Beisler (Sohn eines k. Bezirksamtmannes) getötet. Beisler hatte ihm eine Pistolenforderung zugehen lassen und das Duell ging am genannten Tage mit dreimaligem Kugelwechsel bei 5 Schritten Barriere vor sich. Zweimal waren die Schüsse gewechselt, ohne daß einer traf und man hoffte auch, der dritte Kugelwechsel möchte gut ablaufen, aber es kam nicht so; beim dritten Schusse streckte Denk seinen Gegner und Ausforderer auf den Waldboden nieder. Die Spitzkugel aus dem gezogenen Lauf war dem Beisler in den Unterleib gedrungen, hatte mehrere Eingeweide und insbesondere die rechtseitige Hüftbeinschlagader zerrissen und nach ¾ Stunden lag auf der Wahlstatt eine Leiche. Denk, welcher sich dem Gerichte selbst stellte, leugnet nicht, das nach § 206 des Str.-G.-B. mit Festungshaft nicht unter 2 Jahren bedrohte Verbrechen des Zweikampfes begangen zu haben. Lange vor Eröffnung des Saales drängten sich die Zuhörer in den Gängen, es waren meistens Studirende, Offiziere etc. Der Zutritt wurde nur gegen Vorweis von Karten bei genauer Kontrole gestattet. Der Beklagte, ein mittelgroßer, schmächtiger Mann mit braunem Vollbart durfte auf Ansuchen seines Verteidigers neben demselben am Tische Platz nehmen. Es sind 14 Zeugen geladen, welche Oberlandesgerichtsrat Miller ermahnte, den Eid nicht als eine bloße Formalität, sondern als ein Mittel zur Erforschung der Wahrheit zu betrachten. Alfred Denk gestand die That ruhig zu mit den Worten: »Ich habe Beisler getötet« und erzählt weiter, daß er und Beisler Coassistenten in Dr. Helferichs Klinik (Reisingerianum) an der Sonnenstraße waren. Gelegentlich einer Chloroform-Narkose habe ihm Coassistent Heigel einen Befehl in so barschem Tone erteilt, welchen er (Denk) nicht annehmen zu dürfen glaubte und äußerte, der thue gerade wie ein Professor selbst. Die Reibungen dauerten fort, Denk nannte den Heigel einmal unverschämt, und auch Beisler, Heigels Freund, nahm gegen Denk Partei. Am 5. Juli zog Denk vor, aus der Klinik auszutreten und auf das Land zu gehen, da ihn auch andere Coassistenten despektirten, teils nicht grüßten, teils fixirten etc. Nach Rückkehr schrieb er an Denk, daß er eine genügende Entschuldigung oder einen Gang auf schwere Waffen fordere. Dieser Brief wurde in Heigels Auftrage durch Beisler ebenso spöttisch, als grob und beleidigend beantwortet und am Schlusse schrieb Beisler von seiner eigenen Satisfaktion, die er schon 23mal und meistens mit schweren Waffen gegeben habe. Darauf suchte Beklagter, Denk, Gelegenheit, den Beisler zu beohrfeigen, was er auf der Treppe der Klinik auch ausführte. Es gab zwischen dem sehr großen Beisler und dem kleinen Denk eine kleine Balgerei und Denk rief: »Ihre Ohrfeige haben Sie, das Uebrige vor dem Ehrengericht.« Tags darauf erschien bei Denk der Kartellträger auf Pistolenforderung auf 3maligen Kugelwechsel bei 5 Schritten Barriere. Denk, noch nie auf Mensur gewesen, übte sich auf Tiefschuß ein, um ja den Gegner nicht tötlich zu verletzen und schrieb an Heigel einen Brief, worin er ihm Feigheit vorwarf und den Beisler wiederholt beleidigte. Ein Versöhnungsversuch fand eigentlich nicht statt. Das Duell hätte schon am Morgen stattfinden sollen, wurde aber wegen nicht ganz reiner Luft auf Nachmittag verschoben. Unmittelbar vor dem Duell machte der unparteiische Buchner einen ernstlichen Versöhnungsversuch, vergeblich, Pistole und Plätze wurden gelost, die Barrieren abgemessen und abgesteckt. Beisler benahm sich mit eisiger Ruhe und zündete sich eine Zigarre an. Der erste Gang war ungiltig. Beim zweiten schoß Denk auf Beisler tiefzielend und der Letztere kam nicht mehr zum Schuß, weil er die Zeit versäumte. Nun wollte Denk nicht mehr schießen und erklärte sich bereit, dem Beisler eine genugthuende Erklärung zu geben, aber Beisler bestand auf Fortsetzung des Kampfes. Nun kam der folgenschwere dritte Gang, welcher Beisler um das Leben und den Denk vor die Geschwornen brachte. Beisler stellte sich in ganzer Breite und zielte auf Denk. Es wurde bis 4 gezählt, Denk zielte auf Beislers Oberschenkel, drückte los und traf den Unterleib. Der Getroffene sank langsam um, die Aerzte traten in Thätigkeit, Denk ergriff noch die Hand des Ohnmächtigen und verließ, ohne den Tod abzuwarten, auf Anraten der Aerzte den Kampfplatz. Er gibt an, bei Abgabe des verhängnisvollen Schusses sei ihm plötzlich vor den Augen schwarz geworden. Landgerichtsarzt Dr. Messerer äußerte, daß der große wohlgestaltete Beisler sehr viele »Schmisse« hatte und entschieden an der Schußwunde starb. Er mußte unmittelbar vor der Mensur gegessen haben. Um 10¾ Uhr begann das Zeugenverhör. Mediziner Heigel teilte die oben berichteten Vorfälle in der Polyklinik etc. den Briefwechsel mit. Er (Heigel) meinte, einen so derben Brief hätte Beisler an Denk nicht zu schreiben gebraucht. Es wurden über 14 Zeugen, meistens Doktoren und Studenten, verhört, welche aussagten, daß Denk nicht beliebt war und daß Beisler als händelsüchtig galt, aber sich als Kollege liebenswürdig erwies. Beisler stand schon mehr als 20mal auf Mensur und galt als sehr guter Schütze. Das Duell ging ganz commentmäßig vor sich, Beisler war eisig kalt, rauchte Zigarre, während Denk, zum erstenmal auf der Mensur, aufgeregt war und hatte sich vorher auf Tiefschuß eingeübt. Nach dem Unglück war Denk äußerst bestürzt und weinte. Zu einem Zeugen soll Denk geäußert haben, er habe Beisler treffen, doch nicht töten wollen. Urteil: Denk 2 Jahre 3 Monate Festung.
Unterfränkische Zeitung und Schweinfurter Anzeiger No. 256. Mittwoch, den 28. Oktober 1885.
Gerichtssaal.
München, 26. Oktober. (Schluß des Prozesses Denk-Beisler.) Denk fährt in seinen Angaben fort: Am 5. März war ich als Coassistent in die Klinik eingetreten, Beisler sagte, er würde im Sommersemester eintreten. Zwischen mir und Beisler hat es nie einen Konflikt gegeben. Ende April oder Anfangs Mai hatte ich eine Chloroformnarkose zu machen; der Patient war betäubt, da trat cand. med. Heigl aus einem Nebenzimmer heraus und schrie mich an: rasch auf den Operationstisch hinauf! und rollte denselben auch herbei. Ich sagte nichts, schaute ihn aber fest an, er schrie weiter: wollen Sie das auf der Stelle thun? Ich entgegnete in scharfem Tone: Es geschieht, was geschehen muß, nur muß ich mir einen anderen Ton ausbitten. Heigl ging darauf ins Nebenzimmer zurück. Ich sagte dann: Der thut, als wenn er Professor wäre. Beisler war anwesend und schaute mich an, weshalb ich ihn fragte, ob ich Unrecht gethan habe? Er entgegnete: Ja. Ist es denn nicht üblich, daß die älteren Coassistenten den jüngeren an die Hand gehen? — Kurz vorher war ich mit aufgestreiften Hemdärmeln in das Nebenzimmer gegangen, wo Heigl Jemand chloroformirt hatte; er sagte zu mir barsch: entfernen Sie sich, das paßt sich nicht. Ich ging und daraus hätte er sehen können, daß ich mir etwas sagen lasse. Als ich nach dem ersten Rencontre gehen wollte, rief mich Jemand zurück, — es war Beisler; als ich aber zurückging, stand Heigl vor mir, der mich spitzig fragte, wie ich sein Benehmen fände? Ich entgegnete: Ich finde es unverschämt. Er drohte dann, sich hierwegen an Herrn Professor Helferich zu wenden. Von da ab stand ich in keinem guten Einvernehmen mehr zu meinen Collegen; theils wurde ich nicht mehr gegrüßt, theils grüßte ich nicht mehr, namentlich den Heigl und Beisler, welch' letzterer mir in einer Weise dankte, daß ich nicht mehr grüßte; auch mit den anderen Coassistenten stand ich nicht mehr auf gutem Fuße, so daß ich dem Professor Helferich erklärte, ich wollte austreten. Dieser aber erklärte, ich solle das nicht thun, denn es sehe aus, als hätte ich Unrecht. Doch trat ich am 5. Juli aus. Zehn Tage später wollte ich wieder in die Klinik gehen, Heigl aber schlug mir die Thüre vor der Nase zu. Sodann ging ich in die Ferien, im August kam ich wieder zurück. — »Die Sache mit Heigl hat Sie wohl gewurmt?« — «Ja, namentlich weil man mich nicht mehr grüßte, und meine Grüße nicht erwiderte. Ich nahm mir vor, die Sache mit Heigl auszumachen und schrieb ihm einen Brief — »welcher hier liegt; derselbe ist vom 26. August datirt, unter Einvernehmen anderer Mediziner geschrieben und lautet: »Herr Heigel! Sie kennen den Grund, warum ich noch vor Semesterschluß von der Klinik wegging. Es erübrigt mir nur, eine formelle Entschuldigung von Ihnen zu fordern. Hätte ich gewußt, daß Sie mich riefen, so wäre ich nicht gekommen, Wer sind Sie denn und wie alt, um sich so etwas zu erlauben? Glauben Sie ja nicht, daß ich mich so leichthin abfertigen lasse. Entweder lassen Sie mir eine formell richtige Entschuldigung schriftlich oder mündlich zugehen, oder ich muß Sie fragen: geben Sie Satisfaktion durch scharfe Waffen? Vermittlung oder Anzeigerei beim Professor kann ich bei solcher Insultirung nicht annehmen. A. Denk cand. med.« — »Was haben Sie unter scharfen Waffen verstanden?« — »Säbel.« — »Wie ging es weiter?« — »Im Auftrage des Heigl schrieb am 29. August Beisler mir einen Brief, welcher lautet: »P. P. Herr Heigl hat Ihren Brief erhalten und mich zur Antwort beauftragt. Dabei ist es nöthig, daß ich Einzelheiten Ihres werthen Briefes bespreche. Abgesehen von dem bramarbasirenden Stil und dem komödiantenhaften Knalleffekt des Forderns finden sich auch noch einige Unwahrheiten. Sie wußten, Herr Collega, wer, als Sie zurückgewiesen wurden, mit Ihnen sprechen wollte. Seien Sie überzeugt, Ihr eigenes Benehmen uns gegenüber genügte, Sie so zu behandeln, wie wir es thaten. Nun zum Knalleffekt. Haben Sie keinen Begriff von Komment, daß man nicht wieder tonchirt; wissen Sie nicht, daß man auf eine Beleidigung innerhalb drei Tagen Aufklärung verlangt, Sie aber brauchen vier Monate dazu, um sich klar zu werden, ob man Ihrer Ehre zu nahe getreten ist. Hr. Heigl hat mich ersucht, Ihnen mitzutheilen, daß Sie sich an mich wenden wollen, nur bitte ich mir einen anständigen Ton aus, da ich nicht gewohnt bin, mir Impertinenzen machen zu lassen. Sollten Sie an meiner Satisfaktionsfähigkeit zweifeln, so theile ich Ihnen mit, daß ich bereits 23 Mensuren gehabt habe. Hochachtungsvoll C. H. Beisler.« — »Darüber habe ich mich geärgert.« — »Aber Beisler scheint nicht unrecht gehabt zu haben, zu sagen, es sei unpassend, eine alte Geschichte aufzurühren. Was kam dann?« — «Ich hielt den Brief des Beisler für eine Verhöhnung und dachte mir, es bleibt mir nichts anderes übrig, als ich suche eine Gelegenheit, mit Beisler persönlich an einander zu kommen, d. h. ihn zu schlagen oder zu beohrfeigen. Zu diesem Behufe paßte ich ihn im Vorraume der Klinik ab; als er kam und etwa eine Stufe tiefer war als ich, gab ich ihm einen Schlag, er packte mich dann an, es gab eine Balgerei, deren Schluß war, daß Beisler mich zu würgen suchte, schließlich sagte Beisler, mäßigen Sie sich, ich entgegnete: Ihre Ohrfeige haben Sie doch, das Weitere kommt beim Ehrengericht.« — »Nun, ich weiß nicht, ob so etwas vor's Ehrengericht gehört!« — »Ich konnte mir nicht anders helfen.« Andern Tags kam Beislers Kartellträger (Datum wurde nicht konstatirt. Derselbe brachte mir eine Forderung auf Pistolen, bei 5 Schritt Barriere und 3maligem Kugelwechsel. Ich sah den Kartellträger scharf an, um mich zu überzeugen, daß die Sache ernst gemeint sei; es schien ihm sein Auftrag unangenehm zu sein. Ich kaufte mir sodann zwei Lancasterpistolen und übte mich auf der Schießstätte zum Tiefschuß ein, weil ich dem Beisler keine tödtliche Verwundung beibringcn wollte.« — »Sie haben noch einen Brief an Heigel geschrieben, worin Sie ihm ganz gewöhnliche Feigheit vorwarfen, weil er sich hinter Dritte stecke und Ihnen keine Satisfaktion gebe. Sie nannten ferner darin den Beisler einen »saubern Monsieur«, und bemerkten, Heigl solle sich seinen Antheil an der dem Beisler gegebenen Ohrfeige nehmen. Was war weiter? — »Die Annahme der Forderung wurde vom Ehrenrathe gebilligt. Das Duell hätte schon morgens 6 Uhr in Harlaching stattfinden sollen, wurde aber örtlich und zeitlich verschoben. Um ¾4 Uhr fand es im Walde bei Höllriegelsgereuth statt. Mein Sekundant war Kandidat Stollreuter. Beisler, welcher im Rufe eines Raufboldes stand, trug kalte Ruhe zur Schau. Beim ersten Gang avancirte ich, drückte auf 2 ab, doch ging der Schuß nicht los, weshalb der Gang für ungiltig erklärt ward. — Beisler stand, die Cigarre im Munde, die Pistole unterm Arme, da. — Beim zweiten Gange fehlte ich den abermals ruhig stehenden Beisler. Vor dem ersten und zweiten Gang machte der Unparteiische Kandidat Puchner eindringliche Sühneversuche, die aber vergeblich waren. — Beim dritten Gang hatte ich vor, auch nicht zu schießen; wenn Beisler nicht auch zielte; ich erhob mein Pistol, er zielte auch, mir wurde schwarz vor Augen — als ich nach dem Schusse wieder aufsah, sah ich Beisler, der nach dem Unterleibe langte, langsam zusammensinken. Ich ging auf ihn zu, nahm ihn bei der Hand; dann wurde er ohnmächtig. Ich setzte mich, stark aufgeregt, an einen Baum und fragte, nachdem sein Tod eingetreten war, ob ich an seine Mutter schreiben solle, wovon mir jedoch abgerathen wurde. — Damit schloß das Verhör um 10¼ Uhr. — Landgerichtsrath Dr. Messerer konstatirte aus dem Sektionsbefunde, daß die Kugel rechts eingedrungen, links hinausgegangen sei, den Körper durchquert und den Darm 9mal durchsetzt habe und dadurch allein schon tödlich war. — Dem ausführlichen Bericht über die Zeugenvernehmung vorgreifend bemerken wir hier, daß die Zeugen Heigl, Dr. Feßler, Dr. Rettinger, Leistikow und Dessauer den Angeklagten als nicht besonders beliebt darstellten, den Heigl als zur Rüge berechtigt erklärten und Beisler, der allerdings als Paukant bekannt war, als liebenswürdig bezeichneten. Beisler hatte vor dem Duell Todesahnungen. Die Dr. Schröder und Brunner, welche als Paukärzte fungirten, erklärten, daß alle üblichen Regeln eingehalten worden seien.
München, 26. Oktober. (Orig.-Corresp.) Heute Abend 5¼ Uhr wurde im Duell-Prozeß Beisler-Denk das Urtheil gesprochen. Die Geschworenen bejahten die ihnen vorgelegte Schuldfrage einstimmig, worauf der Staatsanwalt mit Rücksicht auf die obwaltenden Umstände 3 Jahre Festungshaft beantragt. Studiosus Denk wurde vom Gerichtshofe zu 2 Jahren 3 Monaten Fesdtungshaft verurtheilt.
Augsburger Tagblatt No. 251. Mittwoch, den 28. Oktober 1885.
Bayerische Chronik.
München, 29. Oct.
(Zum Duell Denk-Beisler.) Bei der Besprechung dieser Affaire, welche kürzlich vor dem Schwurgericht den mitgetheilten Abschluß vor dem Forum der Oeffentlichkeit fand, weist das »Aerztliche Intelligenzblatt« auf einen zu beachtenden Punkt hin, indem es schreibt: »Bekanntlich fand die Affaire ihre mittelbare Veranlassung dadurch, daß ein Coassistent eines hiesigen medicinischen Instituts, in vollständiger Verkennung seiner Stellung, einen an Jahren und Semestern älteren Collegen in einer nur für einen Vorgesetzten ziemlichen Weise zurechtwies. Wenn diejenigen jüngeren Collegen, welche Stellungen als Coassistenten bekleiden, sich bewußt blieben, daß diese Aemter lediglich um ihnen Gelegenheit zu größerer praktischer Ausbildung zu geben und zur persönlichen Unterstützung der betreffenden Professoren und Assistenten gebildet worden, ohne daß dadurch jedoch in ihrer Stellung als Schüler und an ihrer Gleichberechtigung mit den übrigen Studenten irgendetwas geändert wird, so würden manche derartige Rencontres vermieden werden können. Der Fall Denk-Beisler sollte namentlich denjenigen Coassistenten, die durch ihre Stellung in engere Berührung mit den übrigen Studenten kommen, z. B. an Polikliniken, zur Beherzigung dienen.«
Allgemeine Zeitung Nr. 301. München; Freitag, den 30. Oktober 1885.